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Seminarschule für Havariekommissare (SfH) Karl A. Selig Havariekommissar seit
1987 +49 (0) 171 332 66 52 | Email: karl.selig@havarie-buero.de Seminar II Transportschaden-Riskmanagement
+ Prophylaxe Risikoeinschätzung: Einschätzung zur Transporttauglichkeit ·
des jeweiligen Gutes selbst ·
dessen Verpackung ·
des auszuwählenden Transportmittels in Hinblick auf ·
die vorgesehene Transportstrecke ·
das vorgesehene Transportmittel ·
die vorherrschenden klimatischen Bedingungen ·
die Gefahren über die üblichen Gefahren des Transportes hinaus. Hier kommt es in der Regel nicht darauf an, auf welcher Seite vom Frachtvertrag
man agiert, sondern ob man Interesse hat, dass das Gut (das eigene Gut oder
das Gut des Auftraggebers) ordentlich und pünktlich beim Empfänger ankommt. „Man kann die
Schuld noch so sehr dem Anderen zuschieben, immer fällt etwas auf einen selbst
zurück.“ Viele Mitarbeiter auf Seiten des Absenders bedenken nicht, dass es sich
um ihre Ware handelt, die sie zum Transport fertig machen und dass es ihre
Ware ist, die Gefahr läuft, auf Grund mangelhafter Transportstabilität oder
ungenügender Verpackung beschädigt beim Kunden anzukommen. Sie begreifen in der Regel nicht, dass es in ihrer Verantwortung liegt,
dass die Ware ausreichend für den Transport beschaffen und verpackt sein
muss, da diese Kriterien Haftungsausschlussgründe des Transportunternehmens
sind. Es geht hier nicht um ein gefühltes Maß an Beschaffenheit oder
Verpackung, sondern das dem späteren Schaden zu Grunde liegende Maß, das zum
Transportschaden führte. Beispiel : Es gibt Güter die unverpackt transportiert
werden können und es gibt Güter die unverpackt transportiert werden können,
dabei aber Gefahr laufen, beschädigt zu werden. Diesen Unterschied zu
erkennen und abzuschätzen ist für viele
Menschen nicht einfach, vor allem wenn Sie kein Warenfachmann sind. Daher ist
eine Kommunikation zwischen Absender und Transportunternehmen vor der
Gestellung des Transportmittels bzw. vor Auswahl des Transportmittels
zwingend nötig. Man kann im Nachhinein, wie es heute in vielen
Transportfirmen quasi Usus ist, sämtliche Schäden ablehnen, die zu Lasten des
Absenders gehen, in meinen Augen wäre eine partnerschaftliche Lösung vor dem
Transport angemessener und sinnvoller. Beispiel: Viele Absender versenden ihre Ware vor
allem in der Belieferung von Discountern und Fachmärkten ohne ausreichende
Transportverpackung in den Verkaufsverpackungen, wissend, dass der Empfänger
die Ware bereits dann ablehnt, wenn allein die Verkaufsverpackung beschädigt
ist. Auf einer Palette stehen 24 Kaffeevollautomaten in der Verkaufsverpackung
in Folie eingestretcht. Wird durch äußere
Einwirkung nur eine dieser Verkaufsverpackungen beschädigt, ohne überhaupt
den darin verpackten Kaffeevollautomaten zu gefährden, lehnt der Empfänger
erfahrungsgemäß die komplette Palette ab. Die hier, durch mangelhafte
Verpackung, verursachten Kosten gehen in der Regel zu Lasten des
Subunternehmers, der die Ware transportiert. Weitere Beispiele für solche
Güter sind Waschmaschinen, Kühlschränke, etc. Beispiel: Paketdienste werfen
heute noch in dem Glauben, dass Sie die Bedingungen der ehem. Deutschen Post
erfüllen, Päckchen und Pakete, egal wie diese gekennzeichnet sind, durch ihre
Fahrzeuge bzw. lassen die Güter auf ihren Sortieranlagen durch die Gegend
„purzeln“. Da kann es schon mal vorkommen, dass ihr Laptop, den sie gerade
vorsichtig nach dem Kauf in ihr Auto legen, auf dem Weg zum Händler mehrfach
auf der Ladefläche oder dem Förderband einer Sortieranlage aufgeschlagen ist.
Auch hier machen sich viele Versender keine
Gedanken. Prophylaxe: Wie kann ich das
Risiko eines Transportschadens minimieren. ·
Wenn man das Risiko
erkannt und eingeschätzt hat, kann man entscheiden, ob die herkömmliche
Verpackung ausreichend ist oder man die Verpackung verbessern oder erweitern
muss. ·
…ob das
Transportmittel, das man ordern wollte, ausreichend ist oder man doch ein
Besseres nehmen sollte. ·
…ob die vorgesehene
Ladungssicherung ausreichend ist oder man hier spezielle Vorrichtungen
einsetzen muss. ·
Wenn man erkennt,
dass das Problem im Umgang der Mitarbeiter mit dem Transportgut liegt, kann
man die Mitarbeiter schulen, sensibilisieren und motivieren, zukünftig anders
mit Transportgut umzugehen. (Viele Firmen, die man daraufhin anspricht, geben
regelmäßig an, dass sie ihre Mitarbeiter schulen. Ich stelle immer wieder
fest, dass die Mitarbeiter zwar geschult werden, wie sie mit den
entsprechenden Waren umzugehen haben, aber ihnen nicht nahegebracht wird, was
passiert wenn…. Beispiel: Maschinentransportfirma,
Aufbau einer Anlage mit Schweißrobotern. Es gibt detaillierte Anweisungen,
vor allem, dass die Fertigbauwände der Roboterzellen (750 cm lang und 300 cm hoch) nur mit zwei Gabelstaplern über 1,5 to Tragfähigkeit hängend vom Bereitstellungsort zum
Einbauort bewegt werden dürfen. Da nur ein Stapler zur Verfügung stand und
der zweite erst in 30 Minuten verfügbar war, nahm man aus Gründen der
Zeitersparnis auf der einen Seite den Gabelstapler auf der anderen Seite eine
Hochregalameise mit einem auf 7 Meter ausfahrbaren Mast, den man der
Sicherheit halber nur auf 5 Meter ausgefahren hatte. Man bedachte nicht, dass
eine Ameise ein weitaus geringeres Standprofil und ein weitaus geringeres
Gewicht hat, als ein Gabelstapler und deren Standfestigkeit bei angehobener
Last durch Fahrbewegung erheblich vermindert wird. Die Ameise ist natürlich
umgekippt, der Schaden an der Fertigbauwand belief sich auf ca. 7.000 €, der
Schaden an der Ameise auf knapp 18.000 € und der Schaden am Hallenboden auf
knapp 10.000 €. Die Zeitersparnis hätte nur ca. ½ Stunde Arbeitszeit für drei
Mitarbeiter ausgemacht. Güter- o.
Transportschaden Feststellung des
Schadens: ·
Liegt eine
Beschädigung der Güter / Ladung voll umfänglich vor oder sind nur Teile des
Gutes / der Ladung beschädigt oder ist das Gut / die Ladung nur teilweise
beschädigt. ·
Wie war das Gut /
die Ladung gestaut und gesichert? Hatte die Stauung und Ladungssicherung
einen Einfluss auf die Beschädigung? In welcher Art und Umfang? ·
Wie war das Gut
verpackt? Hatte die Verpackung einen Einfluss auf die Beschädigung? In
welchem Umfang? ·
Kann der Schaden
gemindert werden? Durch o Sortierung o Umverpacken o Reparatur o etc.. Minderung des
Schadens: ·
Können die Güter angenommen
und danach sortiert, aufgearbeitet, etc. werden? ·
Können VE´s neu zusammengestellt werden ·
Kann die Ware evtl.
beim Absender aufgearbeitet werden? ·
Kann der Schaden
durch eine Veräußerung zum Minderwert gemindert werden? ·
Etc. Um Transportschäden
richtig einzuschätzen, muss man folgendes kennen und verstehen: ·
Transportrecht ·
Handelsgesetzbuch ·
Bürgerliches Gesetzbuch ·
CMR ·
ADSp - Allgem. Deutsche Spediteursbedingungen ·
u.a. ·
Was regelt der
Frachtvertrag ·
Aufgaben und Pflichten des Absenders, des Verladers, des Frachtführers,
des Empfängers, etc. ·
Haftung- und Haftungsausschluss des Frachtführers, etc. ·
u. v. a. m. ·
Versicherungsrecht ·
Transportversicherung o Was beinhaltet die
Transportversicherung? o Was schreibt die
Transportversicherung ihrem Versicherungsnehmer vor? ·
Verkehrshaftungsversicherung o Was beinhaltet die
Verkehrshaftungsversicherung? o Was schreibt die
Verkehrshaftungsversicherung ihren Versicherungsnehmern vor? o Wo beginnt der
Haftungsübergang? o Wer deckte welche Versicherung
aus welchem Grunde ein? o u. v. a. m. ·
Ladungssicherung
aus der Sicht des Havariekommissars ·
Was erwartet der Gesetzgeber von Verladern und Frachtführern? ·
Gesetzte und Vorschriften ·
Was wird gelehrt und wie ist die Ausführung? ·
Ladungssicherungsmittel ·
Ladungssicherung – Theorie + Praxis zwei Welten treffen aufeinander ·
Ladungssicherung – Ursache für Transportschäden ·
u. v. a. m. ·
Gefahrgut für den
Havariekommissar ·
Gesetze und Verordnungen, Gefahrgutnummern, UN-Nummern, etc. ·
Incoterms 2010 (International Commercial Terms oder Internationale Handelsklauseln) ·
Wo erfolgt der Haftungsübergang zwischen Verkäufer und Käufer? ·
Was bedeuten die Kürzel DDP, EXW, FOB, CIF, usw. und welche Auswirkung
haben diese auf einen Transportschaden? Meine Erfahrung mit Seminaren zeigte mir, dass viele weitere Themen sich
aus den Fragen der Zuhörer ergeben, auf die ich versuche in meinen Seminaren
sofort einzugehen. Ohne die Erkenntnis, was durch einen Transportschaden hervorgerufen wird
und wie ein Transportschaden einzuschätzen ist, kann man m. E. weder das
Risiko richtig bewerten, das mit jedem Transport eingegangen werden muss und
eine Prophylaxe nur halbherzig durchführen. Veranstaltungsort: Bad Pyrmont / Nds. (bzw.
im Nachbarort Lügde in NRW) im Hotel Westfälischer Hof im landschaftlich
schön gelegenen Lügde. www.westfaelischerhof-luegde.de Anreise mit der Bahn möglich, gute Anbindung mit S5
ab Hannover vorhanden. Sollten sich mehrere Teilnehmer aus einer Region in
Deutschland, Österreich und der Schweiz anmelden, bieten wir Ihnen an, ein
Vorort-Seminar in einem zentral gelegenen Ort oder Stadt dieser Region zu
organisieren. Übernachtung: Ihre Zimmerreservierung nehmen Sie bitte nach
erhaltener Anmeldebestätigung direkt im Hotel unter dem Stichwort
Havariekommissar vor. Wir empfehlen Ihnen das Hotel Westfaelischer
Hof, es steht Ihnen selbstverständlich frei sich ein anderes Hotel oder
Übernachtungsmöglichkeit auszuwählen. In der Vergangenheit hat sich herausgestellt, dass
abendliches geselliges Beisammensein viel zu einem guten Erfolg des Seminars
beigetragen hat. Die Anreise am Seminartag führt bei größerer
Entfernung zu Ermüdungserscheinungen am Nachmittag und stört nicht nur die
eigene Person, sondern auch die anderen Teilnehmer. Es wird empfohlen hier
bereits am Vortag anzureisen. Ansprechpartner: Organisation: vorübergehend Herr Karl A. Selig Email: karl.selig@havarie-buero.de Schulungsleiter – Referent: Herr Karl A. Selig Email:
karl.selig@havarie-buero.de |
Karl A. Selig Crailsheimstraße 12 D-91522 Ansbach Telefon: +49 (0) 981 466 081 20 Mobil: +49 (0) 171 332 66 52 Fax: +49 (0) 981 466 081 22 Email: karl.selig.havariebuero@gmail.com |
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