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Seminarschule für Havariekommissare
(SfH) Karl A. Selig Havariekommissar seit 1987 +49
(0) 171 332 66 52 | Email: karl.selig@havarie-buero.de Seminar II Transportschaden-Riskmanagement
+ Prophylaxe Risikoeinschätzung: Einschätzung zur
Transporttauglichkeit ·
des jeweiligen Gutes
selbst ·
dessen Verpackung ·
des auszuwählenden
Transportmittels in Hinblick auf ·
die vorgesehene
Transportstrecke ·
das vorgesehene Transportmittel ·
die vorherrschenden
klimatischen Bedingungen ·
die Gefahren über die
üblichen Gefahren des Transportes hinaus. Hier kommt es in der
Regel nicht darauf an, auf welcher Seite vom Frachtvertrag man agiert,
sondern ob man Interesse hat, dass das Gut (das eigene Gut oder das Gut des
Auftraggebers) ordentlich und pünktlich beim Empfänger ankommt. „Man kann die Schuld noch so sehr dem
Anderen zuschieben, immer fällt etwas auf einen selbst zurück.“ Viele Mitarbeiter auf
Seiten des Absenders bedenken nicht, dass es sich um ihre Ware handelt, die
sie zum Transport fertig machen und dass es ihre Ware ist, die Gefahr läuft,
auf Grund mangelhafter Transportstabilität oder ungenügender Verpackung
beschädigt beim Kunden anzukommen. Sie begreifen in der
Regel nicht, dass es in ihrer Verantwortung liegt, dass die Ware ausreichend
für den Transport beschaffen und verpackt sein muss, da diese Kriterien
Haftungsausschlussgründe des Transportunternehmens sind. Es geht hier nicht um ein
gefühltes Maß an Beschaffenheit oder Verpackung, sondern das dem
späteren Schaden zu Grunde liegende Maß, das zum Transportschaden führte. Beispiel : Es gibt Güter die unverpackt transportiert werden können und es
gibt Güter die unverpackt transportiert werden können, dabei aber Gefahr
laufen, beschädigt zu werden. Diesen Unterschied zu erkennen und abzuschätzen
ist für viele Menschen nicht einfach,
vor allem wenn Sie kein Warenfachmann sind. Daher ist eine Kommunikation
zwischen Absender und Transportunternehmen vor der Gestellung des
Transportmittels bzw. vor Auswahl des Transportmittels zwingend nötig. Man
kann im Nachhinein, wie es heute in vielen Transportfirmen quasi Usus ist,
sämtliche Schäden ablehnen, die zu Lasten des Absenders gehen, in meinen
Augen wäre eine partnerschaftliche Lösung vor dem Transport angemessener und
sinnvoller. Beispiel: Viele Absender versenden ihre Ware vor allem in der
Belieferung von Discountern und Fachmärkten ohne ausreichende
Transportverpackung in den Verkaufsverpackungen, wissend, dass der Empfänger
die Ware bereits dann ablehnt, wenn allein die Verkaufsverpackung beschädigt
ist. Auf einer Palette stehen
24 Kaffeevollautomaten in der Verkaufsverpackung in Folie eingestretcht.
Wird durch äußere Einwirkung nur eine dieser Verkaufsverpackungen beschädigt,
ohne überhaupt den darin verpackten Kaffeevollautomaten zu gefährden, lehnt
der Empfänger erfahrungsgemäß die komplette Palette ab. Die hier, durch
mangelhafte Verpackung, verursachten Kosten gehen in der Regel zu Lasten des
Subunternehmers, der die Ware transportiert. Weitere Beispiele für solche Güter
sind Waschmaschinen, Kühlschränke, etc. Beispiel: Paketdienste werfen heute
noch in dem Glauben, dass Sie die Bedingungen der ehem. Deutschen Post
erfüllen, Päckchen und Pakete, egal wie diese gekennzeichnet sind, durch ihre
Fahrzeuge bzw. lassen die Güter auf ihren Sortieranlagen durch die Gegend
„purzeln“. Da kann es schon mal vorkommen, dass ihr Laptop, den sie gerade
vorsichtig nach dem Kauf in ihr Auto legen, auf dem Weg zum Händler mehrfach
auf der Ladefläche oder dem Förderband einer Sortieranlage aufgeschlagen ist.
Auch hier machen sich viele Versender keine
Gedanken. Prophylaxe: Wie kann ich das Risiko eines Transportschadens
minimieren. ·
Wenn man das Risiko erkannt und eingeschätzt hat,
kann man entscheiden, ob die herkömmliche Verpackung ausreichend ist oder man
die Verpackung verbessern oder erweitern muss. ·
…ob das Transportmittel, das man ordern wollte,
ausreichend ist oder man doch ein Besseres nehmen sollte. ·
…ob die vorgesehene Ladungssicherung ausreichend ist
oder man hier spezielle Vorrichtungen einsetzen muss. ·
Wenn man erkennt, dass das Problem im Umgang der
Mitarbeiter mit dem Transportgut liegt, kann man die Mitarbeiter schulen,
sensibilisieren und motivieren, zukünftig anders mit Transportgut umzugehen.
(Viele Firmen, die man daraufhin anspricht, geben regelmäßig an, dass sie
ihre Mitarbeiter schulen. Ich stelle immer wieder fest, dass die Mitarbeiter
zwar geschult werden, wie sie mit den entsprechenden Waren umzugehen haben,
aber ihnen nicht nahegebracht wird, was passiert wenn…. Beispiel:
Maschinentransportfirma, Aufbau einer Anlage mit Schweißrobotern. Es gibt
detaillierte Anweisungen, vor allem, dass die Fertigbauwände der
Roboterzellen (750 cm lang und 300 cm hoch)
nur mit zwei Gabelstaplern über 1,5 to
Tragfähigkeit hängend vom Bereitstellungsort zum Einbauort bewegt werden
dürfen. Da nur ein Stapler zur Verfügung stand und
der zweite erst in 30 Minuten verfügbar war, nahm man aus Gründen der
Zeitersparnis auf der einen Seite den Gabelstapler auf der anderen Seite eine
Hochregalameise mit einem auf 7 Meter ausfahrbaren Mast, den man der
Sicherheit halber nur auf 5 Meter ausgefahren hatte. Man bedachte
nicht, dass eine Ameise ein weitaus geringeres Standprofil und ein weitaus
geringeres Gewicht hat, als ein Gabelstapler und deren Standfestigkeit bei
angehobener Last durch Fahrbewegung erheblich vermindert wird. Die Ameise ist
natürlich umgekippt, der Schaden an der Fertigbauwand belief sich auf ca.
7.000 €, der Schaden an der Ameise auf knapp 18.000 € und der Schaden am
Hallenboden auf knapp 10.000 €. Die Zeitersparnis hätte nur ca. ½ Stunde
Arbeitszeit für drei Mitarbeiter ausgemacht. Güter- o. Transportschaden Feststellung des Schadens: ·
Liegt eine Beschädigung der Güter / Ladung voll
umfänglich vor oder sind nur Teile des Gutes / der Ladung beschädigt oder ist
das Gut / die Ladung nur teilweise beschädigt. ·
Wie war das Gut / die Ladung gestaut und gesichert?
Hatte die Stauung und Ladungssicherung einen Einfluss auf die Beschädigung?
In welcher Art und Umfang? ·
Wie war das Gut verpackt? Hatte die Verpackung einen
Einfluss auf die Beschädigung? In welchem Umfang? ·
Kann der Schaden gemindert werden? Durch o
Sortierung o
Umverpacken o
Reparatur o
etc.. Minderung des Schadens: ·
Können die Güter angenommen und danach sortiert,
aufgearbeitet, etc. werden? ·
Können VE´s neu
zusammengestellt werden ·
Kann die Ware evtl. beim Absender aufgearbeitet
werden? ·
Kann der Schaden durch eine Veräußerung zum
Minderwert gemindert werden? ·
Etc. Um Transportschäden richtig einzuschätzen, muss man
folgendes kennen und verstehen: ·
Transportrecht ·
Handelsgesetzbuch ·
Bürgerliches Gesetzbuch ·
CMR ·
ADSp - Allgem. Deutsche Spediteursbedingungen ·
u.a. ·
Was regelt der Frachtvertrag ·
Aufgaben und Pflichten
des Absenders, des Verladers, des Frachtführers, des Empfängers, etc. ·
Haftung- und
Haftungsausschluss des Frachtführers, etc. ·
u. v. a. m. ·
Versicherungsrecht ·
Transportversicherung o
Was beinhaltet die
Transportversicherung? o
Was schreibt die
Transportversicherung ihrem Versicherungsnehmer vor? ·
Verkehrshaftungsversicherung o
Was beinhaltet die
Verkehrshaftungsversicherung? o
Was schreibt die
Verkehrshaftungsversicherung ihren Versicherungsnehmern vor? o
Wo beginnt der
Haftungsübergang? o
Wer deckte welche Versicherung
aus welchem Grunde ein? o
u. v. a. m. ·
Ladungssicherung aus der Sicht des Havariekommissars
·
Was erwartet der
Gesetzgeber von Verladern und Frachtführern? ·
Gesetzte und Vorschriften ·
Was wird gelehrt und wie
ist die Ausführung? ·
Ladungssicherungsmittel ·
Ladungssicherung –
Theorie + Praxis zwei Welten treffen aufeinander ·
Ladungssicherung –
Ursache für Transportschäden ·
u. v. a. m. ·
Gefahrgut für den Havariekommissar ·
Gesetze und Verordnungen,
Gefahrgutnummern, UN-Nummern, etc. ·
Incoterms 2010 (International Commercial
Terms oder Internationale Handelsklauseln) ·
Wo erfolgt der
Haftungsübergang zwischen Verkäufer und Käufer? ·
Was bedeuten die Kürzel
DDP, EXW, FOB, CIF, usw. und welche Auswirkung haben diese auf einen
Transportschaden? Meine Erfahrung mit
Seminaren zeigte mir, dass viele weitere Themen sich aus den Fragen der
Zuhörer ergeben, auf die ich versuche in meinen Seminaren sofort einzugehen. Ohne die Erkenntnis, was
durch einen Transportschaden hervorgerufen wird und wie ein Transportschaden
einzuschätzen ist, kann man m. E. weder das Risiko richtig bewerten, das mit
jedem Transport eingegangen werden muss und eine Prophylaxe nur halbherzig durchführen. Veranstaltungsort: Bad
Pyrmont / Nds. (bzw. im Nachbarort Lügde in NRW) im
Hotel Westfälischer Hof im landschaftlich schön gelegenen Lügde. www.westfaelischerhof-luegde.de Anreise
mit der Bahn möglich, gute Anbindung mit S5 ab Hannover vorhanden. Sollten
sich mehrere Teilnehmer aus einer Region in Deutschland, Österreich und der
Schweiz anmelden, bieten wir Ihnen an, ein Vorort-Seminar in einem zentral
gelegenen Ort oder Stadt dieser Region zu organisieren. Übernachtung: Ihre
Zimmerreservierung nehmen Sie bitte nach erhaltener Anmeldebestätigung direkt
im Hotel unter dem Stichwort Havariekommissar vor. Wir empfehlen Ihnen das
Hotel Westfaelischer Hof, es steht Ihnen
selbstverständlich frei sich ein anderes Hotel oder Übernachtungsmöglichkeit
auszuwählen. In der
Vergangenheit hat sich herausgestellt, dass abendliches geselliges
Beisammensein viel zu einem guten Erfolg des Seminars beigetragen hat. Die Anreise
am Seminartag führt bei größerer Entfernung zu Ermüdungserscheinungen am
Nachmittag und stört nicht nur die eigene Person, sondern auch die anderen
Teilnehmer. Es wird empfohlen hier bereits am Vortag anzureisen. Ansprechpartner: Organisation:
vorübergehend Herr Karl A. Selig Email: karl.selig@havarie-buero.de Schulungsleiter
– Referent: Herr Karl A. Selig Email: karl.selig@havarie-buero.de |
Karl A.
Selig Crailsheimstraße
12 D-91522
Ansbach Telefon: +49
(0) 981 466 081 20 Mobil: +49
(0) 171 332 66 52 Fax:
+49 (0) 981 466 081 22 Email: karl.selig.havariebuero@gmail.com |
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