Seminarschule

für

Havariekommissare (SfH)

Karl A. Selig

Havariekommissar seit 1987

 

+49 (0) 171 332 66 52 | Email: karl.selig@havarie-buero.de

 

 

Seminar II

Transportschaden-Riskmanagement + Prophylaxe



Risikoeinschätzung:

Einschätzung zur Transporttauglichkeit

·        des jeweiligen Gutes selbst

·        dessen Verpackung

·        des auszuwählenden Transportmittels

in Hinblick auf

·        die vorgesehene Transportstrecke

·        das vorgesehene Transportmittel

·        die vorherrschenden klimatischen Bedingungen

·        die Gefahren über die üblichen Gefahren des Transportes hinaus.

Hier kommt es in der Regel nicht darauf an, auf welcher Seite vom Frachtvertrag man agiert, sondern ob man Interesse hat, dass das Gut (das eigene Gut oder das Gut des Auftraggebers) ordentlich und pünktlich beim Empfänger ankommt.

„Man kann die Schuld noch so sehr dem Anderen zuschieben, immer fällt etwas auf einen selbst zurück.“

Viele Mitarbeiter auf Seiten des Absenders bedenken nicht, dass es sich um ihre Ware handelt, die sie zum Transport fertig machen und dass es ihre Ware ist, die Gefahr läuft, auf Grund mangelhafter Transportstabilität oder ungenügender Verpackung beschädigt beim Kunden anzukommen.

Sie begreifen in der Regel nicht, dass es in ihrer Verantwortung liegt, dass die Ware ausreichend für den Transport beschaffen und verpackt sein muss, da diese Kriterien Haftungsausschlussgründe des Transportunternehmens sind.

Es geht hier nicht um ein gefühltes Maß an Beschaffenheit oder Verpackung, sondern das dem späteren Schaden zu Grunde liegende Maß, das zum Transportschaden führte.

Beispiel :    Es gibt Güter die unverpackt transportiert werden können und es gibt Güter die unverpackt transportiert werden können, dabei aber Gefahr laufen, beschädigt zu werden. Diesen Unterschied zu erkennen und abzuschätzen ist für viele Menschen nicht einfach, vor allem wenn Sie kein Warenfachmann sind. Daher ist eine Kommunikation zwischen Absender und Transportunternehmen vor der Gestellung des Transportmittels bzw. vor Auswahl des Transportmittels zwingend nötig. Man kann im Nachhinein, wie es heute in vielen Transportfirmen quasi Usus ist, sämtliche Schäden ablehnen, die zu Lasten des Absenders gehen, in meinen Augen wäre eine partnerschaftliche Lösung vor dem Transport angemessener und sinnvoller.

Beispiel:     Viele Absender versenden ihre Ware vor allem in der Belieferung von Discountern und Fachmärkten ohne ausreichende Transportverpackung in den Verkaufsverpackungen, wissend, dass der Empfänger die Ware bereits dann ablehnt, wenn allein die Verkaufsverpackung beschädigt ist.

Auf einer Palette stehen 24 Kaffeevollautomaten in der Verkaufsverpackung in Folie eingestretcht. Wird durch äußere Einwirkung nur eine dieser Verkaufsverpackungen beschädigt, ohne überhaupt den darin verpackten Kaffeevollautomaten zu gefährden, lehnt der Empfänger erfahrungsgemäß die komplette Palette ab. Die hier, durch mangelhafte Verpackung, verursachten Kosten gehen in der Regel zu Lasten des Subunternehmers, der die Ware transportiert. Weitere Beispiele für solche Güter sind Waschmaschinen, Kühlschränke, etc.

Beispiel: Paketdienste werfen heute noch in dem Glauben, dass Sie die Bedingungen der ehem. Deutschen Post erfüllen, Päckchen und Pakete, egal wie diese gekennzeichnet sind, durch ihre Fahrzeuge bzw. lassen die Güter auf ihren Sortieranlagen durch die Gegend „purzeln“. Da kann es schon mal vorkommen, dass ihr Laptop, den sie gerade vorsichtig nach dem Kauf in ihr Auto legen, auf dem Weg zum Händler mehrfach auf der Ladefläche oder dem Förderband einer Sortieranlage aufgeschlagen ist. Auch hier machen sich viele Versender keine Gedanken.

Prophylaxe:

Wie kann ich das Risiko eines Transportschadens minimieren.

·        Wenn man das Risiko erkannt und eingeschätzt hat, kann man entscheiden, ob die herkömmliche Verpackung ausreichend ist oder man die Verpackung verbessern oder erweitern muss.

·        …ob das Transportmittel, das man ordern wollte, ausreichend ist oder man doch ein Besseres nehmen sollte.

·        …ob die vorgesehene Ladungssicherung ausreichend ist oder man hier spezielle Vorrichtungen einsetzen muss.

·        Wenn man erkennt, dass das Problem im Umgang der Mitarbeiter mit dem Transportgut liegt, kann man die Mitarbeiter schulen, sensibilisieren und motivieren, zukünftig anders mit Transportgut umzugehen. (Viele Firmen, die man daraufhin anspricht, geben regelmäßig an, dass sie ihre Mitarbeiter schulen. Ich stelle immer wieder fest, dass die Mitarbeiter zwar geschult werden, wie sie mit den entsprechenden Waren umzugehen haben, aber ihnen nicht nahegebracht wird, was passiert wenn….

Beispiel: Maschinentransportfirma, Aufbau einer Anlage mit Schweißrobotern. Es gibt detaillierte Anweisungen, vor allem, dass die Fertigbauwände der Roboterzellen (750 cm lang und 300 cm hoch) nur mit zwei Gabelstaplern über 1,5 to Tragfähigkeit hängend vom Bereitstellungsort zum Einbauort bewegt werden dürfen. Da nur ein Stapler zur Verfügung stand und der zweite erst in 30 Minuten verfügbar war, nahm man aus Gründen der Zeitersparnis auf der einen Seite den Gabelstapler auf der anderen Seite eine Hochregalameise mit einem auf 7 Meter ausfahrbaren Mast, den man der Sicherheit halber nur auf 5 Meter ausgefahren hatte. Man bedachte nicht, dass eine Ameise ein weitaus geringeres Standprofil und ein weitaus geringeres Gewicht hat, als ein Gabelstapler und deren Standfestigkeit bei angehobener Last durch Fahrbewegung erheblich vermindert wird. Die Ameise ist natürlich umgekippt, der Schaden an der Fertigbauwand belief sich auf ca. 7.000 €, der Schaden an der Ameise auf knapp 18.000 € und der Schaden am Hallenboden auf knapp 10.000 €. Die Zeitersparnis hätte nur ca. ½ Stunde Arbeitszeit für drei Mitarbeiter ausgemacht.

Güter- o. Transportschaden

Feststellung des Schadens:

·        Liegt eine Beschädigung der Güter / Ladung voll umfänglich vor oder sind nur Teile des Gutes / der Ladung beschädigt oder ist das Gut / die Ladung nur teilweise beschädigt.

·        Wie war das Gut / die Ladung gestaut und gesichert? Hatte die Stauung und Ladungssicherung einen Einfluss auf die Beschädigung? In welcher Art und Umfang?

·        Wie war das Gut verpackt? Hatte die Verpackung einen Einfluss auf die Beschädigung? In welchem Umfang?

·        Kann der Schaden gemindert werden? Durch

o   Sortierung

o   Umverpacken

o   Reparatur

o   etc..

Minderung des Schadens:

·        Können die Güter angenommen und danach sortiert, aufgearbeitet, etc. werden?

·        Können VE´s neu zusammengestellt werden

·        Kann die Ware evtl. beim Absender aufgearbeitet werden?

·        Kann der Schaden durch eine Veräußerung zum Minderwert gemindert werden?

·        Etc.

Um Transportschäden richtig einzuschätzen, muss man folgendes kennen und verstehen:

·        Transportrecht

·        Handelsgesetzbuch

·        Bürgerliches Gesetzbuch

·        CMR

·        ADSp - Allgem. Deutsche Spediteursbedingungen

·        u.a.

·        Was regelt der Frachtvertrag

·        Aufgaben und Pflichten des Absenders, des Verladers, des Frachtführers, des Empfängers, etc.

·        Haftung- und Haftungsausschluss des Frachtführers, etc.

·        u. v. a. m.

·        Versicherungsrecht

·        Transportversicherung

o   Was beinhaltet die Transportversicherung?

o   Was schreibt die Transportversicherung ihrem Versicherungsnehmer vor?

·        Verkehrshaftungsversicherung

o   Was beinhaltet die Verkehrshaftungsversicherung?

o   Was schreibt die Verkehrshaftungsversicherung ihren Versicherungsnehmern vor?

o   Wo beginnt der Haftungsübergang?

o   Wer deckte welche Versicherung aus welchem Grunde ein?

o   u. v. a. m.

·        Ladungssicherung aus der Sicht des Havariekommissars

·        Was erwartet der Gesetzgeber von Verladern und Frachtführern?

·        Gesetzte und Vorschriften

·        Was wird gelehrt und wie ist die Ausführung?

·        Ladungssicherungsmittel

·        Ladungssicherung – Theorie + Praxis zwei Welten treffen aufeinander

·        Ladungssicherung – Ursache für Transportschäden

·        u. v. a. m.

·        Gefahrgut für den Havariekommissar

·        Gesetze und Verordnungen, Gefahrgutnummern, UN-Nummern, etc.

·        Incoterms 2010 (International Commercial Terms oder Internationale Handelsklauseln)

·        Wo erfolgt der Haftungsübergang zwischen Verkäufer und Käufer?

·        Was bedeuten die Kürzel DDP, EXW, FOB, CIF, usw. und welche Auswirkung haben diese auf einen Transportschaden?

Meine Erfahrung mit Seminaren zeigte mir, dass viele weitere Themen sich aus den Fragen der Zuhörer ergeben, auf die ich versuche in meinen Seminaren sofort einzugehen.

Ohne die Erkenntnis, was durch einen Transportschaden hervorgerufen wird und wie ein Transportschaden einzuschätzen ist, kann man m. E. weder das Risiko richtig bewerten, das mit jedem Transport eingegangen werden muss und eine Prophylaxe nur halbherzig durchführen.

Veranstaltungsort:

Bad Pyrmont / Nds. (bzw. im Nachbarort Lügde in NRW) im Hotel Westfälischer Hof im landschaftlich schön gelegenen Lügde.

www.westfaelischerhof-luegde.de

Anreise mit der Bahn möglich, gute Anbindung mit S5 ab Hannover vorhanden.

Sollten sich mehrere Teilnehmer aus einer Region in Deutschland, Österreich und der Schweiz anmelden, bieten wir Ihnen an, ein Vorort-Seminar in einem zentral gelegenen Ort oder Stadt dieser Region zu organisieren.

Übernachtung:

Ihre Zimmerreservierung nehmen Sie bitte nach erhaltener Anmeldebestätigung direkt im Hotel unter dem Stichwort Havariekommissar vor. Wir empfehlen Ihnen das Hotel Westfaelischer Hof, es steht Ihnen selbstverständlich frei sich ein anderes Hotel oder Übernachtungsmöglichkeit auszuwählen.

In der Vergangenheit hat sich herausgestellt, dass abendliches geselliges Beisammensein viel zu einem guten Erfolg des Seminars beigetragen hat.

Die Anreise am Seminartag führt bei größerer Entfernung zu Ermüdungserscheinungen am Nachmittag und stört nicht nur die eigene Person, sondern auch die anderen Teilnehmer. Es wird empfohlen hier bereits am Vortag anzureisen.

Ansprechpartner:

Organisation: vorübergehend Herr Karl A. Selig

Email: karl.selig@havarie-buero.de

Schulungsleiter – Referent: Herr Karl A. Selig

Email: karl.selig@havarie-buero.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Warentransportschaden – Was ist zu beachten, wenn im Wareneingang ein Schaden festgestellt wird.

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Für Handwerksbetriebe und Kleinunternehmen Anlieferung beschädigter Pakete und größerer Sendungen durch Paketdienst und Spedition

 

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