|
|
|
|
|||||||||||||||||
|
Seminarschule für Havariekommissare (SfH) Karl A. Selig Havariekommissar seit 1987 +49 (0) 171 332 66 52 | Email: karl.selig@havarie-buero.de Seminar V: Anlieferung beschädigter
Pakete durch den Paketdienst oder größerer Sendungen durch die Spedition (in
Arbeit) Handwerksbetrieb oder Kleinunternehmen Sie ärgern sich immer öfter über
den Paketboten oder den Speditionsfahrer? Vor allem über beschädigte
Pakete oder sonstige Waren bei Anlieferung? Die Fahrer beider Fraktionen haben in der Regel keine Zeit oder tragen
das Argument „EILE“ wie ein Schild vor sich her. Die Frage ist doch
eigentlich die, muss sich der Fahrer die Zeit nehmen und ihnen die
Beschädigung der soeben angelieferten Sendung bestätigen. Gem. den AGB´s der großen
Paketdienste muss er das, denn Sie sind verpflichtet „offensichtliche
Schäden“ (Schäden die Ihnen bei der Anlieferung der Pakete oder Paletten bei
einer ordentlichen Eingangskontrolle auffallen müssen) sofort zu melden. Die nachträgliche Meldung über die Webseite oder telefonisch werden
dann in der Regel mit dem Hinweis abgewiesen, dass die Beschädigung „offen
sichtlich“ war und sofort bei der Übernahme hätte reklamiert werden müssen. Die Fahrer versuchen in der Regel die beschädigten Pakete entweder
gegen „reine Quittung“, also ohne den Vermerk, dass zumindest die Verpackung
beschädigt ist und ohne Ihnen die Möglichkeit zu geben, den Inhalt der
Sendung auf Beschädigungen hin zu kontrollieren an Sie auszuhändigen oder er vermerkt die Beschädigung in seinem Mobilen Kontrollgerät und nimmt
die Sendung, das Paket wieder mit. Suspekt, wenn man bedenkt, dass es überhaupt nicht in der Entscheidung
des Fahrers liegt, da Sie gem. den AGB´s als Empfänger weisungsbefugt
sind, also über die Sendung verfügen dürfen. Suspekt auch, da ja immerhin die Möglichkeit besteht, die der Fahrer
überhaupt nicht prüfen kann, dass das Eigentum an der Ware bereits auf Sie
übergegangen ist. Häufig wird im Wareneingang der Umgang mit Transportschäden nicht ernst
genommen. Hierdurch ermöglichen Sie Paketdiensten und Speditionen sich aus der
Affäre zu ziehen. Zeitmangel! Zeitmangel ist kein Grund für schlechte Arbeit oder schlechte
Organisation. Mangelhafte Verpackung Die nächste Hürde oder der nächste Eisberg, der zu
umschiffen ist, ist die mangelhafte Verpackung. Die Verpackungsvorschriften der Paketdienste
schreiben vor, dass die Pakete einen Sturz oder Fall aus 80 cm Höhe auf
jedwede Ecke, Kante oder Flächen standhalten muss. Aber auch die Speditionen
berufen sich gerne auf Verpackungsmängel. Stellen Sie sicher,
dass ein Verpackungsmangel ausgeschlossen werden kann. Auch Kennzeichnungen wie „Vorsicht Glas!
Zerbrechlich!“ oder „ Hier oben!“
sind im Paketdienst quasi hinfällig, da nicht garantiert werden kann, dass
diese im automatischen Sortiersystem berücksichtigt werden können. Haben wir Sie neugierig gemacht? Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur
Verfügung. Ansprechpartner: Organisation: vorübergehend Herr Karl A. Selig Email: karl.selig@havarie-buero.de Schulungsleiter – Referent: Herr Karl A. Selig Email:
karl.selig@havarie-buero.de |
Karl A. Selig Crailsheimstraße 12 D-91522 Ansbach Telefon: +49 (0) 981 466 081 20 Mobil: +49 (0) 171 332 66 52 Fax: +49 (0) 981 466 081 22 Email: karl.selig.havariebuero@gmail.com |
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|||||||||||||||||
|
|
|
|