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Seminarschule für Havariekommissare (SfH) Karl A. Selig Havariekommissar seit
1987 +49 (0) 171 332 66 52 | Email: karl.selig@havarie-buero.de Seminar III: Verkehrshaftungsschaden - Was tun, wenn das Kind im Brunnen liegt! Transportunternehmer:
Anleitung, die
Erstmaßnahmen und das weitere Vorgehen im Falle eines
Verkehrshaftungsschadens! Da ich den Eindruck
habe, dass dieses Thema in der Ausbildung zu kurz kommt oder überhaupt nicht
angesprochen wird, biete ich hier eine kleine Anleitung für den Umgang mit
Verkehrshaftungsschäden: Anlieferung beim
Empfänger: Was ist im Falle einer Reklamation zu tun? Wen informiere ich über den Schaden? Wen halte ich in Haftung? Nehme ich die Ware wieder mit oder lasse ich diese
beim Empfänger stehen? Was kann ich zur Aufklärung des Schadens tun, wie
muss ich reagieren? Verkehrsunfall: Versicherung oder Makler in Kenntnis setzen,
unverzüglich. Havariekommissar einschalten? Darf ich das? Macht
das Sinn? Havariekommissar: Was macht der Havariekommissar was ich nicht selbst
tun kann? Je nach Ort des Geschehens ist es für sie leichter
einen Havariekommissar zu betrauen als sich selbst vor Ort zu begeben. Der Havariekommissar ist in der Regel neutral und
betrachtet den Schaden von Seiten aller Beteiligten. Der Havariekommissar hat Erfahrung mit
Verkehrshaftungsschäden, deren Ursachen und deren Minderung. Er stellt den
Verkehrshaftungsschaden dem Grunde und der Höhe nach fest und erstellt einen
Havarie- oder Schadensbericht. Soweit es sich ermitteln lässt, beinhaltet dieser
Bericht die Ursache und den Hergang, also wie es zu diesem
Verkehrshaftungsschaden gekommen ist. Des Weiteren ob Haftungsausschlussgründe vorliegen: ·
Beschaffenheit
des Gutes, also ob der beanstandete Schaden an den Eigenschaften des Gutes
liegen: o
Eingebaute
Teile gegen die Belastungen des Transportes gesondert und ausreichend
gesichert waren? ·
Mangelhafte
Verpackung, also ob die Verpackung das darin verpackte Gut ausreichend gegen
die normalen Beanspruchungen des Transportes schützen konnten. ·
War
der beanstandete Schaden schon vor der Übernahme des Gutes am Gut vorhanden: o
Vorkühlschaden
im Lebensmittelbereich – TK Ware bereits vor der
Übernahme angetaut oder nicht richtig vorgekühlt. o
Die
Verformung des Schaltschranks war bereits auf einem vorausgegangenen
Transport eingetreten. Der Havariekommissar prüft ebenfalls, ob sich der
Schaden mindern lässt oder bereits im möglichen Umfang gemindert wurde. Der Havariekommissar prüft auch, ob die
Wertnachweise mit den beanstandeten Waren übereinstimmen, und stellt die Höhe
des Schadens fest. Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur
Verfügung. Ansprechpartner: Organisation: vorübergehend Herr Karl A. Selig Email: karl.selig@havarie-buero.de Schulungsleiter – Referent: Herr Karl A. Selig Email:
karl.selig@havarie-buero.de |
Karl A. Selig Crailsheimstraße 12 D-91522 Ansbach Telefon: +49 (0)
981 466 081 20 Mobil: +49 (0)
171 332 66 52 Fax: +49 (0)
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